02/04/2020

Coronakrisenpaket – Wohnen

Das Land Steiermark bringt ein Maßnahmenbündel auf Schiene.

Landesrätin Kampus und Landesrat Seitinger stellten es am 31. März 2020 vor.

UPDATE 7. April 2020

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02/04/2020

Zusammenwohnen Steiermark. Bild: Screenshot, Red. GAT

©: Land Steiermark

Eine Videokonferenz auf Betreiben der Landesräte Doris Kampus und Hans Seitinger bringt eine Reihe von Maßnahmen, um auch in Krisenzeiten das elementare Wohnbedürfnis, wesentliche Maßnahmen im Wohnbau und ein gutes Zusammenleben sicherzustellen. Gesprächsthemen waren etwa der Umgang mit Wohnungsübergaben und Delogierungen.

Am 31. März 2020 luden Wohnbaulandesrat Hans Seitinger und Soziallandesrätin Doris Kampus zu einer Videokonferenz. Dieses Gespräch mit Vertretern des kommunalen, gemeinnützigen und privaten Wohnsektors diente insbesondere dem Austausch über die aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Gemeinsam wurden dabei Maßnahmen für Menschen in krisenbedingten Notsituationen und im Bereich des nachbarschaftlichen Zusammenlebens auf Schiene gebracht.

Wohnbauquoten bleiben erhalten

„Wohnen ist ein existenzielles Bedürfnis“, unterstreicht Wohnbaulandesrat Hans Seitinger, der diese Konferenz initiiert hat, die Wichtigkeit des Themas. „Es braucht eine Vielzahl an Schritten, um den Steirerinnen und Steirern größtmögliche Sicherheit zu bieten. Dementsprechend breit ist auch die Palette an Maßnahmen, die im Wohnbaubereich umgesetzt werden. Die heutige Konferenz war ein wichtiger Schritt um die drängendsten Fragen zu erörtern und zentrale Maßnahmen im Bereich des Wohnens auf Schiene zu bringen. Gemeinsam mit den Partnern im Wohnbau wird es gelingen auch weiterhin leistbaren Wohnraum bereitstellen zu können. Die zugeteilten Wohnbaukontingente an die Wohnbaugenossenschaften, Städte und Gemeinden bleiben daher auch bei etwaigen COVID-19-bedingten Bauverzögerungen in vollem Umfang aufrecht.“

Vereinfachte Verfahren bei Wohnunterstützung

„Gerade in diesen schwierigen Zeiten müssen wir darauf schauen, dass niemand das Dach über dem Kopf verliert und auf der Straße landet“, betont Soziallandesrätin Doris Kampus. Das Sozialressort hat daher vereinfachte Verfahren für Mindestsicherung und Wohnunterstützung bei den Bezirksverwaltungsbehörden und dem Sozialamt der Stadt Graz ermöglicht. „Ich bin froh, dass die Wohnbauträger auf Delogierungen verzichten. Mein Appell richtet sich auch an private Vermieter: Setzen Sie niemanden auf die Straße, stoppen Sie geplante Delogierungen“, unterstreicht Kampus, die insbesondere auf die Ankündigungen der Energielieferanten verweist, bei ausstehenden Wasser-, Strom- oder Heizrechnungen aktuell großzügig vorzugehen. Um Obdachlosigkeit zu verhindern, wurden zudem gemeinsam mit Caritas und den VinziWerken die Kapazitäten in Notunterkünften erweitert.

Wohnungsübergaben und Delogierungen

Die Teilnehmer des Gesprächs sind darüber übereingekommen, dass unter Berücksichtigung der individuellen Möglichkeiten weitestgehend auf Wohnungsübergaben und -übernahmen, sowie auf Delogierungen verzichtet wird. „Im Bereich der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften sind Wohnungsübergaben im Neubau derzeit weitestgehend ausgesetzt“, erläutern Christian Krainer und Wolfram Sacherer vom Dachverband der gemeinnützigen Wohnbauträger. Dringend notwendige Wohnungsübergaben und Wohnungswechsel sollen möglich sein, werden aber mit geringstmöglichem Kontakt vollzogen. Niemand soll durch diesen Virus sein Dach über dem Kopf verlieren, halten die Teilnehmer der Videokonferenz unisono fest.

Nachbarschaftliches Zusammenleben

Die geltenden Ausgangsbeschränkungen bringen insbesondere in größeren Wohnanlagen auch vermehrt Spannungen im nachbarschaftlichen Miteinander mit sich. Damit daraus keine Konflikte werden, wurde neben den bestehenden Broschüren ein Informationsblatt entwickelt, das in sieben Sprachen nützliche Informationen für das Zusammenleben vermittelt. Die Informationsblätter werden von den Wohnbauträgern verteilt und können auch bei der Servicestelle Zusammen.Wohnen angefordert werden. Darüber hinaus wird auch darauf hingewiesen, dass auch im häuslichen Bereich der Grundsatz gilt, dass soziale Kontakte auf das Notwendigste einzuschränken sind.
Seitinger und Kampus sind überzeugt, dass den Steirerinnen und Steirern mit diesen Maßnahmen in Krisenzeiten die größtmögliche Sicherheit im Bereich des Wohnens geboten werden kann. Um rasch auf sich ändernde Situationen reagieren zu können, ist weiterhin ein regelmäßiger Austausch zwischen den Akteuren vorgesehen. Damit wird die lösungsorientierte Herangehensweise fortgesetzt.

Download-Brief
Zusammenhalten in der Nachbarschaft

UPDATE 7. April 2020
Weitere Unterstützungsmaßnahmen im Bereich des Wohnens
Corona-Virus: Erleichterungen bei Stundung von Wohnbaudarlehen

Der Corona-Virus bringt auch viele Menschen in finanzielle Schwierigkeiten, die sich ein Eigenheim geschaffen haben. Im Kampf gegen die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben Wohnbaulandesrat Hans Seitinger und Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang in den vergangenen Tagen in intensiven Gesprächen weitere Unterstützungsmaßnahmen für die steirische Bevölkerung erarbeitet. Konkret geht es dabei um die unbürokratische Stundung rückzahlbarer Landesförderungen für Eigenheime und Eigentumswohnungen, wie Lang und Seitinger ausführen. Für Betroffene, die aufgrund der COVID-19-Maßnahmen in einer finanziellen Notlage sind, wird durch die Landesbuchhaltung eine vereinfachte Beantragung ermöglicht.
„Tausende Steirerinnen und Steirer konnten sich mit einem Wohnbaudarlehen des Landes Steiermark den Traum vom Eigenheim erfüllen. Viele von ihnen haben aufgrund der aktuellen Krise aber finanzielle Schwierigkeiten. Mit der einfacheren Möglichkeit zur Stundung ihrer Wohnbaudarlehen für sechs Monate, wollen wir die Angst vor dem Platzen dieses Traums nehmen“, erklärt Wohnbaulandesrat Hans Seitinger.
Finanzreferent LH-Stv. Anton Lang betont: „Nach dem millionenschweren Corona-Soforthilfe-Maßnahmenpaket für die steirische Wirtschaft gibt es nun auch Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger, indem rückzahlbare Landesförderungen gestundet werden können. Viele Steirerinnen und Steirer haben sehr hart für ihren eigenen Wohnraum gearbeitet, eine Überbrückungshilfe in dieser für einige auch finanziell schwierigen Zeit ist daher der völlig richtige Weg!“
Bereits bisher war unter gewissen Bedingungen einmalig eine Stundung des Darlehens möglich. Für jene Menschen, die dies in der Vergangenheit schon in Anspruch genommen haben, wird die Möglichkeit der Stundung um eine zweite Halbjahresrate erweitert. Dadurch wird gewährleistet, dass auch jene Betroffenen um eine Stundung ansuchen können, die dies bereits einmal getan haben.

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