06/02/2018

Erweiterung Volksschule Neuhart, Graz-Straßgang

EU-weit offener, zweistufiger Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren für die Erweiterung der VS Neuhart, Kapellenstraße 100, 8053 Graz um 8 Klassen inkl. Sonderunterrichtsräume und Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung.

Ausloberin

Stadt Graz - Stadtbaudirektion, Referat Hochbau,
 Europaplatz 20, 8011 Graz

Auftraggeberin
GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH,
 Conrad von Hötzendorf-Straße 94, 8010 Graz

Hearing: 15.02.2018

Abgabe Stufe 1: 17.04.2018

06/02/2018

VS Neuhart, Graz-Straßgang. Screenshot > graz.at

Die Stadtbaudirektion Graz lobt einen EU-weit offenen, zweistufigen Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren für die Erweiterung der VS Neuhart in Graz-Straßgang um acht Klassen inkl. Sonderunterrichtsräume und Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung aus.

Am Verfahren können österreichische ArchitektInnen, ZivilingenieurInnen für Hochbau und ZT-Gesellschaften mit entsprechender aufrechter oder ruhender Befugnis und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz teilnehmen, sofern sie dort den Beruf eines/r freiberuflichen Architekten/in oder eines/r freiberuflichen Ingenieurkonsulenten/in auf einem Fachgebiet, das den Fachgebieten der o.a. BefugnisträgerInnen gleichzuhalten ist, befugt ausüben.
Zudem sind natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des/der TeilnehmerIn besitzen und juristische Personen im vorgenannten Sinne – sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten GeschäftsführerInnen bzw. der/die Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt – zugelassen.

In der ersten Stufe werden von der Jury die 6 - 10 bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge ausgewählt. Deren VerfasserInnen werden aufgefordert, vertiefte Ausarbeitungen einzureichen. Iin der zweiten Stufe werden die PreisträgerInnen ermittelt.

Registrierung und Auslobungsunterlagen

Das Wettbewerbsbüro hat ein Internetportal eingerichtet, über das sämtliche Auslobungsunterlagen in digitaler Form abgerufen werden können. Für die Registrierung bzw. Anforderung des Download-Links ist ein Email an das Wettbewerbsbüro erforderlich.
Frist zum Download der Unterlagen zur 1. Stufe: 2.2. - 16.4.2018
Eine Nichtregistrierung führt nicht zum Ausschluss.

Termine
– Ortsbegehung und Hearing: 15. Februar 2018, 10.00 Uhr
– Einbringung von Fragen: bis 27. Februar 2018
– Frist zur Registrierung und zur Anforderung der Fragebeantwortung: ab 2. Februar 2018 - bis 16. April 2018
– 
Versand/Upload der Fragebeantwortung: nach Anforderung per Email ab spätestens 6. März 2018
– Abgabe Wettbewerbsarbeiten 1. Stufe: 17. April 2018, 16.00 Uhr 
Abgabe Wettbewerbsmodelle 1. Stufe: 24. April 2018, 16.00 Uhr
– Abgabe Wettbewerbsarbeiten 2. Stufe: 30. Mai 2018, 16.00 Uhr

Wettbewerbsbüro
grabner / konrad architektinnen, 
Brandhofgasse 10, 8010 Graz
Ansprechpartnerin: Arch. DI. Karin Grabner-Trummer
office@grabner-konrad-arch.com

Petra K.

In diesem Fall ist die 2. Stufe sehr wohl problematisch bzw. kritisch zu hinterfragen:
1. Stufe = Entwurf Modell
2. Stufe Mappe (B.6.2.1 Seite 25) mit Bauphysiknachweis,Kostennachweis mit Massenermittlung und Kostenansatz, sowie Brandschutzkonzept
Daher in der 2. Stufe ist keine Überarbeitung des Entwurfs lt. Auslobungstext vorgesehen. Was entscheidet dann den ersten Preis? Die "Wirtschaftlichkeit"!
Ob die ausgewählten Büros eine Juryempfehlung erhalten zur Umgestaltung damit ihr Entwurf der "Wirtschaftlichkeit" entspricht, geht nicht hervor. Ob die Jury aus ihren Empfindungen heraus Projekte, die nicht "wirtschaftlich" erscheinen gleich ausscheiden, liegt durchaus nahe. Vor allem nach dem beim Hearing heraus zu hören war, dass ein Alternativkonzept nicht gewünscht ist ...
Das Kostenkorsett mit 5,5 Mio. € bei 2700 m² NF Neubau, wie immer sehr sehr knapp bemessen ... (= 1850 €/m²)
Damit ist Innovation oder die beste Idee wohl nicht gewünscht und zielführend?!

So. 25/02/2018 8:45 Permalink
Georg Dornhofer

Antwort auf von Anonymous

Die 2-Stufigkeit hat volkswirtschaftliche (und auch für die Architektengemeinschaft allgemein) Vorteile weil in Summe aller Einreichungen wohl weniger Stunden in einen Wettbewerb einfließen und nur die Projekte genauer ausgearbeitet werden, welche einen (für die Jury) verfolgenswerten Ansatz vorweisen können.
Das ist doch gut so, oder?

Mo. 12/02/2018 2:16 Permalink
Anonymous

Antwort auf von Georg Dornhofer

Sie machen offensichtlich keine oder kaum Wettbewerbe?
1.)
Meine Erfahrung ist, dass bereits in der 1. Stufe so viel Hirnarbeit notwendig ist, dass man in Wahrheit den Entwurf schon durcharbeiten muss, damit es auch funktioniert. Vor allem, wenn man Raumprogramme raumscharf in Grundrissen etc. darstellen muss. Nur weil kein Rendering in kein Modell gefordert ist in der 1. Stufe bedeutet das nicht, dass da für die Architekten "kaum" oder "viel weniger" Kosten entstehen. Meine Erfahrung nach ist im Schnitt eine 1.Phase mit ca. 10.000,- EUR an Kosten zu bewerten (und das ist schon sehr sportlich!) So.
Das zur Ersten Stufe.
Bei der 2. Stufe werden dann jedoch ca. 10 Architekturbüros zur neuerlichen und viel intensiveren Bearbeitung geholt, und weil jetzt alle schon "so weit" sind, wird verhältnismäßig hoch gepokert und viel hineingesteckt... sehr genau geplant, etc.etc. weil auch sehr viel gefordert wird. (oft inkl Kostenschätzungen etc. etc.)
2. Stufen kosten nach Auswertungen uns selbst meiner letzten Erfahrungen mehr als 30.000,- EUR.
In Summe kommt man so zu einer Summe, die Architekturbüros, die in die 2. Stufe kommen um die 40.000 - 60.000,- EUR.
Ich hoffe das ist allen klar, die bei solchen Verfahren mitmachen,.
Das gesamte Architekturhonorar, also das Ziel, der Planungsauftrag (VE, E, EINR, AUSF, KE, TOL,GOL, KOL) z.B. bei der Volksschule Neuhart beträgt sage und schreibe in Summe ca.: NUR 190.000,- EUR
Die Vorleistung, in die Architekten durch diese 2.-stufigen Verfahren bei so kleinen Bauaufgaben getrieben werden, steht in keinen Verhältnis zum erreichbaren Auftrag mehr!!!
2.)
Zudem kommt, dass das Entscheidungsverhalten der Jury bei 2.Stufigen Wettbewerben erfahrungsgemäß nicht die, für eine Bauaufgabe besten Projekte, und/oder befähigsten Architekten herausfindet! Das ist der jedoch der Pseudo-Unschärfe der 1.Phase und dem Verfahren an sich geschuldet, nicht der Kompetenz der Jury, wohlgemerkt!
3.)
Ist es unerklärlich, warum für ein Projekt mit 2 Mio. Baukosten ein 2.stufiger Wettbewerb veranstaltet werden soll! Das ist so klein, dass es keinen Sinn macht. Für > 50 Mio. lasse ich mir das einreden.

Mi. 14/02/2018 1:21 Permalink
Armin Haghirian

Antwort auf von Anonymous

Die Auslobung genau durchzulesen ist bei einem Wettbewerb enorm wichtig, wenn Sie schon 60.000 € für diesen ausgeben wollen.
Also:
Punkt B 5.3 (Seite 23) Bauwerkskosten: 5,5 Mio € !
Abzugebende Unterlagen 2 Stufe:
Punkt B 6.2.1 (Seite 25) : eine A4 Mappe
Viel Glück !!!
PS.: Ich habe sicherheitshalber auch die Seitenzahlen angegeben.

Mi. 14/02/2018 1:42 Permalink
Anonymous

Antwort auf von Armin Haghirian

Nach Studium der Auslobung vom Verfahren Neuhart muss ich die Kritik zurücknehmen. Das Verfahren Neuhart ist im Vergleich zu z.B. Kaindorf/Sulm durchaus vertretbar. In dieser Art macht das Verfahren durchaus Sinn und ist zu unterstützen.

Mi. 14/02/2018 10:27 Permalink
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