10/08/2022

Kommentar – Grazer Baubehörde übersieht Bebauungsplanpflicht

Ein Beispiel von investorengetriebener Stadtentwicklung, wo Wirkungsbereich und Zuständigkeit des Gemeinderats aber auch die Bürger*innenbeteiligung ausgehebelt wurden. Die Immola gehört zu jenen Investoren, die mittels extrem dichter Wohnprojekte das Stadtbild von Graz nicht unbedingt zum Vorteil verändern.

10/08/2022

Baugrube

©: Elisabeth Kabelis-Lechner

Baugrube mit Blick nach Südwesten

©: Elisabeth Kabelis-Lechner

Aushub bis an die Grundstücksgrenze, Blick nach Westen

©: Elisabeth Kabelis-Lechner

Aushub bis zur Gehsteigkante, Babenbergerstraße

©: Elisabeth Kabelis-Lechner

zweigeschossige Unterbauung des gesamten Grundstückes

©: Elisabeth Kabelis-Lechner

Google Luftbild

Laut Bebauungsplanzonierungsplan gilt für das Grundstück Babenbergerstraße 17-19 und Keplerstraße 91 allgemeine Bebauungsplanpflicht. Im Februar dieses Jahres waren die Bestandsgebäude abgebrochen, das Grundstück planiert und am Bauzaun hing eine Tafel des  Projektentwicklers Immola. Ich erkundigte mich im zuständigen Büro Stadtrat Eber, auf welcher Grundlage diese Bautätigkeiten basieren, da hier ja Bebauungsplanpflicht bestünde, aber kein Bebauungsplan in Arbeit sei. Auf meine Anfrage teilte man mir mit, dass laut Rücksprache mit der Bau-und Anlagenbehörde noch kein Verfahren zum Grundstück laufe. Im April wurde jedoch bereits gebaut! Anfang April inserierte die Immola das Projekt mit dem klingenden Namen Kepler Spaces bereits in einer Immobilienbeilage der Zeitung „Standard“. Wie konnte es passieren, dass trotz Bebauungsplanpflicht und Kennzeichnung dieser Pflicht im Flächenwidmungsplan kein Bebauungsplan erstellt, sondern nur ein Einzelbauverfahren durchgeführt wurde? Ich stellte diese Frage auch der Aufsichtsbehörde beim Land Steiermark. Diese verlangte daraufhin eine Stellungnahme des Stadtplanungsamtes. Die Aufsichtsbehörde ließ mich wissen, dass das Stadtplanungsamt eingestanden hat, es sei ein Fehler passiert, man habe die Bebauungsplanpflicht übersehen.

Dieser gravierende Fehler brachte dem Projektentwickler Immola große Vorteile: kein Zeitverlust durch den meist sehr langwierigen Bebauungsplanungsprozess, der eine geordnete Siedlungsentwicklung und einen Interessensausgleich sicher stellen sollte, kein 8-wöchiges Auflageverfahren, keine drohenden Einwendungen durch Bürger*innen, durch die Aufsichtsbehörde, durch Ämter und Körperschaften der Stadt oder des Landes. Es gab auch keinen Zeitverlust durch Beantwortungen der Einwendungen, durch mögliche Ablehnung im Gemeinderatsausschuss, durch Behandlung und Beschlussfassung durch den Gemeinderat. Durch Entfall der Bebauungsplanpflicht hatte der Projektentwickler auch Anspruch auf die Höchstdichte von 2,5. 

Dieser Fehler wirkt sich jedoch nachteilig für eine nachhaltige, klimagerechte Stadtentwicklung aus, die ja durch die Bebauungsplanpflicht ermöglicht werden soll. So konnten keine Abstände zur Straße oder Abtretungen für Baumreihen vorgeschrieben werden. Auch Maximalhöhen, Gründächer, Bebauungsgrad und Versiegelungsfaktor konnten nicht verpflichtend festgelegt werden.

Besonders negativ fällt hier die fast 100%ige Versiegelung des Bodens auf, was wiederum nicht der Festlegung im Stek 4.0 (Ad §26 Abs. 22) entspricht, nach der mindestens 10% an gewachsenem Boden zu erhalten sind. 

Im von der Immola herausgegebenen „Urban Living Magazin“ 7/2022 wird das Projekt Kepler Spaces so beschrieben: „Musik in den Ohren der Stadtentwickler – ein ganz besonderes Beispiel sind die Kepler Spaces. Hier wurde ein ehemaliger Parkplatz in eine Wohnoase verwandelt, und das in einer Gegend, wo Beton und Abgase quasi zur Grundausstattung gehöre: dem Territorial (hier ist wohl Territorium gemeint) vor dem Bahnhof, am Beginn der Keplerstraße“. Tiefgarage, Keller und Außenwände werden aus Beton errichtet und die Abgase werden durch 81 Tiefgaragenplätze und zu- und abfahrende Autos auch nicht weniger. 

Das Projekt Kepler Spaces der Immola ist ein Beispiel investorengetriebener Stadtentwicklung, wo Wirkungsbereich und Zuständigkeit des Gemeinderats, aber auch die Bürger*innenbeteiligung durch einen angeblichen Fehler ausgehebelt wurden. Die sehr hohe Dichte, die nur im Kerngebiet möglich ist, wird gewinnbringend für fast 100% Wohnbau kerngebietswidrig ausgenutzt. 

Wer übernimmt die Verantwortung für derartige „Fehler“ und ihre negativen Auswirkungen?

Anonymous

Wo ist hier der Schaden für die Stadtentwicklung?
Wenn man den Baugrund niedrig, mit unurbanem verdichtetem Flachbau, zubetoniert hätte dann wäre das eine stadtklimatische Katastrophe gewesen.
Was gebaut wird ist aber eine umweltfreundliche, weil ausreichend hohe, urbane Blockrandbebauung mit begrüntem Innenhof.
Laut Plan wird der Neubau, im Gegensatz zum aktuellen Zustand, in einer Linie mit dem Bestandsgebäude westlich gebaut werden, dies ermöglicht endlich die dortige Geh/Radweg Engstelle zu beseitigen.
Der einzige berechtigte Kritikpunkt ist die großflächige Unterbauung durch die Tiefgarage wobei aber von einer stadtklimatisch relevanten Versiegelung keine Rede sein kann weil ja die Tiefgarage oberhalb begrünt werden wird.
Abgase: durch Verdichtung und urbane Bebauungsweise wird Verkehr vermieden, ist seit Jahren wissenschaftlich bestätigt, niedrige Bebauungsdichten sind der Feind von unserem sich erwärmenden Planeten.
Die Verkehrsstaus in der Keplerstraße und sonst überrall in Graz sind übrigens großteils den Pendlern aus dem zersiedelten Umland zu verdanken.

So. 14/08/2022 17:59 Permalink
Stadtwanderer

Antwort auf von Anonymous

War das der Architekt?
Den Verkehr verursachen eh die anderen, die Tiefgarage wird eh begrünt (Fragt sich, mit welcher Überdeckungshöhe?) die wirklichen Klimasünder sind die, die mit "unurbanem verdichteten Flachbau den Baugrund zubetoniert" hätten. Alternativen wie weniger bauen und weniger gewachsenen Boden abtragen kennt der Verfasser nicht?
Nein, hier geht es nicht um mehr oder weniger Gebäudehöhe und Dichte, sondern ausschließlich um Gewinnmaximierung.
Übrigens: gestern erzählte mir ein Anrainer der Wienerstraßenverbauung Home Lend, dass die Besiedelung der 256 Mietwohneinheiten seit 1.Juli vonstatten geht, aber bis dato sehr wenig davon vermietet zu sein scheint. Und dass der Quadratmeter Miete (vor der Energiepreiserhöhung) mit 18 Euro warm angeboten wurde. 50 Quadratmeter für 900 Euro also, wenn's stimmt. Bis jetzt sind laut Beobachter die Penthäuser und die Gartenwohnungen vermietet. Ein paar Reichere finden sich immer. Nur weiter so, Immola!

Di. 16/08/2022 18:21 Permalink
Anonymous 2

Antwort auf von Anonymous

Zu Ihrem "Wenn man den Baugrund niedrig, mit unurbanem verdichtetem Flachbau, zubetoniert hätte dann wäre das eine stadtklimatische Katastrophe gewesen."
Man hätte den Grund nicht zubetonieren können, weil das Regenwasser dann nicht versickern könnte und somit im Widerspruch zum Baugesetz gestanden hätte. Das, was Sie als rücksichtsvoll-umweltbewusstes Bauen darstellen, wäre also ohnehin verpflichtend zu machen gewesen.
Es bleibt zu hoffen, dass sich unter dem begrünten Innenhof nicht überwiegend die Tiefgarage befindet, sonst versickert dort auch nichts und den Schaden haben die Nachbarn.
Zu "Abgase: durch Verdichtung und urbane Bebauungsweise wird Verkehr vermieden": Das mag großräumig gesehen vielleicht stimmen, lokal gesehen, also für die unmittelbare Nachbarschaft, ist es nicht richtig.

Fr. 19/08/2022 9:44 Permalink
Stadtwanderer

Antwort auf von Anonymous 2

Dass der gesamte Baugrund bis zu den Grundgrenzen und zu den Gehsteigen mit einer Tiefgarage "unterbaut" wird bzw. wurde, sieht man sehr deutlich an den Bildern, die Frau Lechner_Kabelis dem Artikel beifügte.

Sa. 20/08/2022 1:17 Permalink
Anonymous

Um die Frage: "Ist Graz eine weitere Amtszeit von Bernhard Inninger zumutbar?" zu beantworten, wäre es von Bedeutung daran zu erinnern, daß Herr Inninger (nach einer rund einjährigen Tätigkeit als Referent für Baudirektion und Stadtplanung im Grazer Bürgermeisteramt)
1. seit 10 Jahren erfolgreich Nagel`sche, den Imobililienspekulanten servantile Politik implementiert,
2. wegen des gravierenden Fehlers beim Kepler Spaces Projekt auch zur Verantwortung gezogen werden müsste, vorausgesetzt die FA 13 der Stmk. Landesregierung ihre Aufsichtpflicht überhaupt angeht,
3. durch eine 3. Bestellung unbefristet sein Amt ausüben kann.
Inningers Vertrag läuft im Oktober aus. Der Posten des Stadtplanungsamtsleiters ist nicht ausgeschrieben.
Alles deutet darauf hin, daß seine weitere Bestellung von der zuständigen Referentin, Bürgemeister(in)- Stellvertreterin Judith Schwentner politisch gewollt und beschlossene Sache ist.
Die Diskussion über eine weitere Amtszeit erübrigt sich.
Die Grünen scheinen einen "Paradigmenwechsel" durchgemacht zu haben.

Sa. 10/09/2022 19:18 Permalink
anonymus

Antwort auf von Anonymous

komisch warum gerade eine grüne Vizebürgermeisterin die erste Möglichkeit einer sauberen Tätigkeitsvergabe einfach sausen lässt. Herr Inninger hätte sich ja mit Vision und Ideen in einem Bewerbungsschreiben bewerben können. Einfach nur unverständlich so eine Gelegenheit, nämlich politisch, auszulassen. Vielleicht gibt es aber Gründe, rein fachliche können es nicht sein, es so zu machen, dann aber bitte transparent und offen erklären.

Mo. 24/10/2022 11:57 Permalink
Gerda Missoni

Hier handelt es sich wohl nicht mehr um ein "Übersehen" oder einen "Fehler", sondern um Methode. Bebauungspläne werden von der hies. Baubehörde offenbar als eine Art "Kann-Bestimmung" je nach Gutdünken gehandhabt.
Zum Beweis dieser meiner Annahme schicke ich per eMail ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VFGH) an Frau Kollegin Kabelis-Lechner, der ich für ihr Engagement ausdrücklich danke!
Meine Nachbarschaft hat zu einem - vom Grazer Bauamt bereits genehmigten und auch vom VWGH abgesegneten Projekt für eine Wohnanlage - in einem weiteren Schritt den VFGH angerufen, der aus seiner Sicht Recht gesprochen hat.
Und dieses Erkenntnis des VFGH ist wahrlich lesenswert: sehr präzise auch andere Versäumnisse auflistend, sogar die Bezeichnung "Willkür" ist darin zu lesen, der Bescheid wurde aufgehoben.
Es wäre wahrlich längst an der Zeit, die Hintergründe für diese sich wiederholenden Missstände zu durchleuchten, ein Kommentator hat ja einen schon erwähnt.
Das gehörte längst aufgeklärt!
Mit freundlichen Grüßen,
DI Gerda Missoni

Di. 16/08/2022 16:16 Permalink
Stadtflanierer ganzjährig

.... und wer hat das Schmiergeld bekommen, damit solche lukrativen "Fehler", die eindeutig Versäumnisse sind, passieren?

Mi. 10/08/2022 21:59 Permalink
anonymus

ja, wer übernimmt dafür die verantwortung - welche rechtsmittel hätte der betroffene bürger ?

Mi. 10/08/2022 17:36 Permalink
Argusauge

Antwort auf von anonymus

In Kenntnis der Rechtslage, dass trotz entsprechender Festlegung im Bebauungsplanzonierungsplan für den ggst. Bereich keine Bebauungsplan erlassen worden ist, kann die Aufsichtsbehörde (FA 13, Bau- und Raumordnung) nur den bestehenden Baubescheid aufheben. Die Baubehörde Graz hat dann einen sofortigen Baustopp zu erlassen, und ist seitens der Stadtplanung mit der Erstellung des Bebauungsplanes zu beginnen, dessen Inhalte und Vorgaben mit den übergeordneten Zielen des STEK bzw. Räumlichen Leitbildes verschränkt werden müssen.
Dass man den „Fehler“ von Baubehörde und Stadtplanungsamt seitens Frau Vizebürgermeisterin Schwentner für zwar ärgerlich, aber unabänderlich hält, legt die Vermutung nahe, dass sie über die Konsequenzen seitens der zuständigen Beamten nicht umfänglich informiert worden ist, um es einmal vorsichtig zu formulieren!
Es ist in weiterer Folge jedenfalls unabdingbar, den Fall zu untersuchen, um der viel zitierten Rechtstaatlichkeit Genüge zu tun.

So. 14/08/2022 15:13 Permalink
Libeskind

Hinweis:
Geschäftsführer der "Immola" ist ein gewisser Herr Lampersberger, seines Zeichens ehemaliger Bauamtsmitarbeiter (Referent für Bauprojekte in St.Peter).
Hier wurde bestimmt nichts übersehen !
Seit Jahren geht es bei Projekten in der Stadt Graz nur um Geld, Macht und Korruption. Dieser ehemals "kleine Bauamtsangestellte" fährt mittlerweile Ferrari und ist voller Arroganz noch stolz auf seine grauenhaften Projekte.
Traurig ist diese Entwicklung nur für die Stadt und Ihre Bewohner.

Fr. 12/08/2022 12:52 Permalink
Netzwerktreffen
16. + 17.11.2023
 
GAT+