06/07/2016

GAT sprach mit Dipl.-Ing. Harald Grießer, Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung, Land Steiermark, und bekam dabei einen Einblick in die Komplexität der räumlichen Entwicklung und ihre Strategien.

Dieser Artikel erscheint im Rahmen des GAT-Schwerpunkts Raumplanung.

06/07/2016

Dipl.-Ing. Harald Grießer, Leiter der Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung, Land Steiermark

©: M. Weissenbeck / A17

Im Gespräch mit Dipl.-Ing. Harald Grießer, Abteilung für Landes- und Regionalentwicklung, Land Steiermark hat GAT über Strategien in der Landesentwicklung gesprochen und dabei einen ausführlichen Einblick in die verzweigte und komplexe Materie der räumlichen Entwicklung erhalten. Ausgehend von der Frage, welche Bedeutung das Landesentwicklungsprogramm (LEP) und das Landesentwicklungsleitbild (LELB) als räumliche Strategien haben und wo deren Schwerpunktthemen liegen, hat sich eine Bandbreite an Fragen, Themen, Antworten und Wissen ergeben, die in diesem Artikel schlaglichtartig wiedergegeben wird.

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) wird durch unterschiedliche Parameter bestimmt, durch Landesgesetze wie dem Raumordnungsgesetz (ROG), dem Steiermärkischen Baugesetz, aber auch durch Vorgaben auf EU-, Bundes- oder Landesebene, von DI Harald Grießer auch als Instrumentenpalette bezeichnet, die es virtuos zu bedienen gilt. Das LEP 1977 wird erst vom LEP 2009, ermöglicht durch die Gesetzesnovelle des ROG, abgelöst und die letzte Aktualisierung ist mit 04/2016 datiert. Eine der Neuerungen ist, dass Sachprogramme je nach Bedarf ausgearbeitet werden können. 

Die Einstiegsfrage nach der Bedeutung des LEP befasst sich schon mit der Umsetzungsebene, sodass es für das Verständnis wichtig ist, sich den Gesamtkontext anzusehen. Als erstes gilt es ein Verständnis für Raumplanung und deren Instrumente zu erwerben, auch dafür, dass Raumordnungsgesetze, -konzepte, -vorgaben anderer Länder nicht einfach mit denen der österreichischen Bundesländer verglichen werden können:

Harald Grießer (HG): Meine Hauptbetätigung in der letzten Legislaturperiode war im Rahmen des Projektes Gemeindestrukturreform Steiermark, das eigentlich ein Raumplanungsprojekt war. Wir haben gelernt Äpfel nicht mit Birnen zu vergleichen, gerade was Beispiele anderer europäischer Länder anbelangt, aber auch auf der Ebene der Gemeinden selbst. Der Grundkontext im Staatsaufbau der nordischen Länder ist ein vollkommen anderer. Deutschland, die Schweiz und Österreich sind aufgrund ihrer Staatsstruktur, mit ihren jeweiligen Schwerpunkten, Vorzügen und Instrumenten und auch in ihren Lösungsansätzen durchaus miteinander vergleichbar, Unterschiede finden sich in den Instrumenten und wie man mit ihnen umgeht. In Bezug auf die Raumstruktur gibt es zwischen der Obersteiermark und südlichen oder östlichen Regionen Unterschiede, die aber nur zum Teil durch die Raumplanung bedingt sind. Andere Umstände wie das Erbrecht (Anm.: z.B. Realerbrecht oder Realteilung), haben das Raumgefüge und die Siedlungsstruktur über die Jahrhunderte stark geprägt.

GAT: Stimmt, denn die Aufgabe des Erbhofgesetzes hat zum Teil fatale Auswirkungen gehabt.

HG: Der Unterschied ist einfach der, dass die Raumstruktur der Obersteiermark sehr arrondierte ca.60ha große landwirtschaftliche Betriebe hat, die Siedlungen sind eher kompakt mit Sprengelkirchen und sitzen in Richtung Gefahrenvermeidung des Hauptflusses. Im Gegensatz dazu hat es im gesamten Bereich des Südens eine Realteilung gegeben: sehr kleine landwirtschaftliche Strukturen mit 1, 2, oder 3 ha und den dazugehörigen Wirtschaftsgebäuden. Das prägt die Raumstruktur ungleich mehr, als es die Raumordnungsgesetzgebung der letzten 20-30 Jahre vermochte. Die Strukturen der Raumplanung verändern sich innerhalb von fünf Jahren natürlich nicht grundlegend, außer es handelt sich um eine sehr dynamische Region, wie z.B. Graz mit dem Zentralraum. Graz weist seit der Jahrtausendwende eine für österreichische Verhältnisse starke Dynamik auf. Abgesehen davon ist die Dynamik der räumlichen Entwicklung in Österreich insgesamt und in der Steiermark vor allem südlich der Alpen nicht so extrem. Das sind wirklich sehr langsame Veränderungen, wobei sich Neuerungen in der Gesetzgebung und in der Instrumentenpalette letztlich erst nach längeren Zeiträumen niederschlagen. Wenn ein neues Raumordnungsgesetz verabschiedet wird, oder ein neues Programm aufliegt, sieht die Region deswegen nicht innerhalb von zwei Jahren vollkommen anders aus.  Es ist letztlich vor allem eine Frage des Umgangs mit dem Bestehenden. In der Fläche wird mit bereits vorhandenen Strukturen gearbeitet –  so z.B. mit dem wachsenden Zentralraum entlang der Infrastrukturachsen Richtung Gleisdorf, sowie die Achse Graz-Marburg, verstärkt durch die Koralmbahn Richtung Deutschlandsberg / Kärnten.
Die durchaus interessanten, spannenden Fragestellungen betreffen Themen wie z.B. Infrastrukturmanagement im Bestand. Wie kann mit den Kapazitäten der Steiermark im Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung umgegangen werden? Oder aber die Frage der urbanen Qualität: Wie können z.B. in der Achse Judenburg-Kapfenberg und auch im Aichfeld gute Voraussetzungen für den Zuzug einer hochqualifizierten Bevölkerung geschaffen werden? Es braucht Infrastruktur, Kultur und urbanes Leben, damit diese Leute auch hinziehen. Das ist eine Herausforderung.

GAT: Wie sieht im Landesentwicklungsprogramm die Ordnung der Raumstruktur aus? Sie haben jetzt gerade angesprochen, allen Regionen die benötigte Grundversorgung / Infrastruktur auch zu gewährleisten. Momentan scheint es aber so, als ob sich alles auf den Grazer Zentralraum konzentriert.

HG: Das aktuelle LEP und das Landesentwicklungsleitbild (LELB) sind nicht der passende Konnex, denn beide Programme haben schon einige Jahre auf den Schultern und wahrscheinlich erfolgt in dieser Legislaturperiode eine Überarbeitung beider Programme. Was die aktuelle Bevölkerungsentwicklung in Österreich anbelangt, kann man von einer  zweigleisigen Entwicklung sprechen. Es handelt sich um eine forcierte Entwicklung um die beiden großen Metropolregionen, eine rund um München (1) und eine rund um Wien (2). Die Alpen bilden eine gewisse Zäsur: Im gesamten südlichen Bereich Österreichs – in Kärnten und der südlichen Steiermark, sowie im Südburgenland –  besteht aufgrund der Binnen-, Außen- und Außenzuwanderung keine stark negative, aber eine gleichbleibende Entwicklung mit gewissen Alterungstendenzen. Innerhalb dieser Bundesländer gibt es eine sehr starke Fokussierung auf den einzigen dort liegenden Zentralraum –.den Grazer Zentralraum. Das sind insgesamt Trends einer gewissen Urbanisierung.
Das LEP skizziert jedoch nicht einen politischen Willen, der den Schwerpunkt auf Graz und das Umland setzt, sondern behandelt im Kern immer das Thema der dezentralen Konzentration: Ankerpunkte in den Regionen werden forciert, um eine bestmögliche Infrastrukturausstattung für die dortige Bevölkerung zu gewährleisten, wobei Themen wie Bestandentwicklung, Arbeitsplätze und Versorgung von Bedeutung sind.

GAT: Es gibt unterschiedliche EU-Programme wie die LEADER Programme, INTERREG oder den EU-Strukturfonds für regionale Entwicklung (EFRE), der insofern als wichtiger Punkt erscheint, weil er für die gesamte Bundesebene gedacht ist. Was passiert in Bezug auf  EFRE?

HG: Die Diktion stimmt nicht ganz, Sie haben für den Teil der EU zwei große Bereiche: der eine Fondbereich ist der ELA (EU-Fonds für Ländliche Entwicklung) – der wird durch die Generaldirektion für Landwirtschaft, die die Akten verwaltet, dargestellt. Ein Teil des ELA ist für eine insgesamte Entwicklung des ländlichen Raums gedacht und jener Teil ist das Programm, das Sie genannt haben. Darin geht es um eine integrierte Bottom-up-Entwicklung des ländlichen Raumes – auch in Österreich und in der Steiermark. Dann gibt es mit EFRE den zweiten großen Fonds, der wird durch die Directorate General Regional Policy (DG-REGIO) auf der europäischen Ebene abgewickelt. Für beide gibt es noch den Überbegriff der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI), das sind die beiden Schienen. EFRE kommt sehr stark aus dem Wirtschaftsbereich und wurde bislang auf Bundesländerebene abgewickelt. Bei LEADER ist es so: Der Bund hat eine Generalkompetenz im Landwirtschaftsministerium, die Abwicklung in den Ländern erfolgt in der Steiermark zum Beispiel durch uns (Anm.: Abteilung 17) und es gibt eine lokale Aktionsprofilierung. EFRE wurde bislang auf Länderebene abgewickelt. Ab dieser Legislaturperiode und der Strukturfondsperiode ist EFRE auf einer österreichweiten Ebene. Die ÖROK ist die Verwaltungsbehörde und bedient sich sogenannter Verwaltungsstellen in den Ländern und im Land Steiermark gibt es derer zwei für EFRE. In dem EFRE Fonds gibt es ein Förderprogramm mit dem Namen Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (IWB-Programm) – das sind im Grunde die Mittel für die Wirtschaftspolitik in der Steiermark. Alles was in der Steiermark über die Steirische Wirtschaftsförderung (SFG) verwaltet wird, sowie ein Teil dieses IWB-Bereichs wird nach unseren erfolgreichen Verhandlungen nun auch für urbane Entwicklungen – also für Investitionen in Städten und Stadtregionen und somit für eine Steigerung der urbanen Qualität in der Steiermark – bereitgestellt. Diesen Teil der IWB-Mittel verwalten wir. Wir verwalten als Abteilung 17 LEADER, also Regionalentwicklung aus dem ELA, und einen Teil von IWB aus dem EFRE Topf, bei dem es um urbane Entwicklungen geht. Das sind die Grundstrukturen. Auf der europäischen Ebene haben Sie die zwei großen Fonds – den EFRE und den ELA, Landwirtschaft und Wirtschaft. Das wird einfach auf die Österreichebene herunterdekliniert und dann auf die Bundesländerebene. Alles, was den Bereich Regionalentwicklung in der Steiermark aus beiden Fonds betrifft ist bei uns in der Verwaltung. Das sind Mittel, die im Sinne des Landesentwicklungsprogrammes auch umgesetzt und abgewickelt werden. Über diese Mittel kann man natürlich dann Regionalinitiativen und Projekte zu verschiedensten Themen finanzieren.

GAT: Welche Rolle spielen die Projekte der Agenda 21?

HG: Lokale Agende 21 Projekte sind im Grunde ELA Projekte und ELA Mittel, die laufen auch bei uns über die Abteilung und sind Bürgerbeteiligungsprozesse.

GAT: Als abschließende Frage: Gibt es eine planliche Darstellung des Landesentwicklungsleitbildes (LELB) oder ist das der Raumordnungskataster?

HG: Nein, der Raumordnungskataster (ROKAT) ist im Grunde der Vorgänger des Geoinformationssystem Steiermark (GIS). Der Raumordnungskataster ist die planliche Darstellung dieser Ersichtlichmachungen in einem Plan plus dem Verweis zu den Rechtsmaterien, die dies begründen. Der Kodex in der Ersichtlichmachung ist in der Zwischenzeit durch die Ersichtlichmachung im GIS ersetzt worden. Was uns im GIS noch fehlt, ist der Konnex zum Rechtsbezug. Das ganze Optimum gibt es irgendwann in einem GIS, mit rechtskräftigen Plänen.

GAT: Vielen Dank für das sehr interessante Gespräch und den Blick hinter die Kulissen! 


Ein interessanter Vergleich zum Abschluss des Gesprächs war der, dass handelnde Personen neben dem technischen Verständnis, das die Umsetzung bedingt, gut verhandeln können, wie diese innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen die Programme umsetzen können: Verhandlungs- und Finanzgeschick ist gefragt. Harald Grießer macht einen sehr lyrischen Vergleich - es ist wie das Bedienen eines Klaviers, Technik und Talent, dann klappt es auch mit der Musik...



(1) Die Metropolregion München erstreckt sich auch über Teile Oberösterreichs, Salzburgs und Tirol.
(2) Die Metropolregion Wien umfasst große Teile Niederösterreichs und des Südburgenlands.

Die Aufgabenbereiche des Referates Landesplanung und Regionalentwicklung, das der Abteilung 17 unterstellt ist, umfassen beim Fachteam Landesentwicklung die Landesplanung, die Planung auf regionaler Ebene, das Rauminformationssystem und im Fachteam Regionalförderung und Interkomm. Kooperation die Territoriale Kohäsion, LEADER, Investionen in Wachstum und Beschäftigung (IWB), die Österreichische Raumordnungskonferenz, das Landesentwicklungsleitbild und Koordinationsgruppe "Landes- und Regionalentwicklung“, das Regionalmanagement und die Gemeindestrukturreform.

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