20/03/2023

Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendien 2023

Die Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendien 2023 des BMKÖS richten sich an Architektinnen und Architekten mit mindestens 5-jähriger beruflicher Praxis, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.

Bewerbungsfrist:
31. März 2023 per E-Mail

20/03/2023
©: Redaktion GAT

Zweck/Intention

Die "Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendien" sind zu Ehren der verdienstvollen österreichischen Architektin anlässlich ihres 100. Geburtstages eingerichtet worden, um Projekte im Bereich der Architektur bzw. Stadtplanung mit Schwerpunkt auf experimentelle Ansätze im Hinblick auf soziale Verbesserungen bzw. im Zusammenhang mit der Dynamik aktueller gesellschaftlicher Veränderungen durchführen zu können. Erwünscht sind Kooperationen mit Institutionen im internationalen Kontext, wie Planungsabteilungen, beispielhafte Projektträger, Bibliotheken, Archive, Universitäts-/Hochschulinstitute u. ä.

Ein direkter Bezug des Vorhabens zu den UN-Nachhaltigkeitszielen ist erwünscht und wird von der Jury als zusätzliches Auswahlkriterium angewendet.

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Architektinnen und Architekten mit mindestens 5-jähriger beruflicher Praxis, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). Die Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung ist nicht erforderlich.

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits das Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendium erhalten haben. Personen, die für das Jahr 2023 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden. 

Stipendienanzahl

bis zu 5 Stipendien 

Stipendiendauer

6 Monate, das Stipendium ist noch im Jahr 2023 anzutreten

Stipendienhöhe

Dotierung mit je EURO 9.300,00

Alleinerziehende

Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular (siehe Downloads) muss ausgefüllt beigelegt werden.

Bewerbungsfrist

Bewerbungsfrist bis 31. März 2023 per E-Mail

Einreichung

Einzureichen ist eine thematisch spezifizierte Beschreibung eines Projektes mit experimenteller Ausrichtung bzw. innovativem Charakter, dem breiteres Interesse zugeordnet werden kann.

 vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Bewerbungsformular Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendien (siehe Downloads) 

 schriftliche Erläuterung und Spezifizierung des Themas mit halbseitiger Kurzfassung

 Projektbeschreibung, Zielerwartungen, Vorgangsweise, Zeitplan, Art der Ergebnisse, geplante Präsentationsform

 Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professorinnen:Professoren) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit 

 Kopie des Abschlusszeugnisses, Kopie des Meldezettels

 Portfolio der bisherigen Arbeiten. Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.

Bewerbungsunterlagen

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen an die Abteilung IV/A/6 nur per E-Mail erfolgen können.
In der Betreffzeile ist anzuführen:

• Nachname, Vorname, MSL Stipendium

• E-Mail-Anhänge: Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:

- Bewerbung (beinhaltet Bewerbungsformular)
- Projekt (Projektbeschreibung und Kurzfassung)
- Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Meldezettel)
- Portfolio (Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten)

Die Größe des E-Mails darf 10 MB nicht überschreiten.

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und in einfacher Ausfertigung per E-Mail an die Abteilung IV/A/6 einzureichen:
architektur-design-bewerbung@bmkoes.gv.at

Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Vergabe

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.

Nachweis

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung IV/A/6 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums (spätestens bis 01.09.2024) einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Kontakt für Rückfragen
Bundesministeriums für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Abteilung IV/A/6
Gabriele Kosnopfl
E-Mail: gabriele.kosnopfl@bmkoes.gv.at 

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