22/08/2022

Anträge auf Jahresförderung für das Kalenderjahr 2023, bzw. Projektförderungen für Projekte bei der Stadt Graz können bis zum 20.9.2022 eingereicht werden, um eine Bearbeitung vor Jahresbeginn 2023 zu gewährleisten.

22/08/2022
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Um Anträge auf Jahresförderung für das Kalenderjahr 2023, bzw. Projektförderungen für Projekte, die im ersten Quartal stattfinden, rascher abwickeln zu können, wird Antragsteller:innen das Service geboten, ihre Anträge bereits bis zum – angesichts dessen verlängerten – Einreichtermin 20.9.2022 einreichen zu können.

Damit können diese Anträge bereits bis Ende des Jahres 2022 für das Jahr 2023 vorbewertet und bei Zusage in den ersten Monaten des Jahres 2023 im Stadtsenat bewilligt werden. Voraussetzung für die damit verbundene, raschere Auszahlung ist das Einlangen der Verwendungsnachweise für die Förderungen 2022. Erst nach Bestätigung der Abrechnung 2022 ist bekanntlich eine Auszahlung für 2023 möglich.

Für jene, die diesen Termin nicht schaffen, gilt wie immer der erste Einreichtermin im Jänner 2023.

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