Am Abend des 05.12.2012 wurde die Überführung des Pensionsversicherungssystems der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (Wohlfahrtseinrichtungen) in das staatliche Pensionsversicherungssystem des Freiberuflich Selbstständigen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG) vom Nationalrat mehrheitlich (abgesehen vom neu gegründeten Klub Team Stronach haben alle Fraktionen dem Gesetz zugestimmt) beschlossen. Darin enthalten ist die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung für alle ZiviltechnikerInnen mit aufrechter Befugnis ab 1.1.2013 bei der SVA. Der Antrag zur Überführung der Wohlfahrtseinrichtung (WE) wird am 20.12.2012 noch in den Bundesrat eingebracht und danach dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt.

ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen arbeiten in Österreich unter gesetzlichen Rahmenbedingungen, die als Voraussetzung für die Berufsausübung die Zugehörigkeit zu einer eigenen Kammer festlegen. Diese Kammer regelt den Berufszugang (über eine gesetzlich geregelte Ziviltechnikerprüfung, die zusätzlich zu einem langen Studium und dem Nachweis mehrjähriger Praxiszeiten abgelegt werden muss) und die Berufsausübung. 

ArchitektInnen sind verpflichtet, einem eigenen Pensionssystem (genannt Wohlfahrtseinrichtungen) beizutreten, das in der Kammer verwaltet wird, welches mit anderen österreichischen Pensionssystemen (ASVG, GSVG, etc.) nicht kompatibel ist und im Gegensatz zu allen anderen Pensionssystemen keinerlei staatliche Zuschüsse erhält. Das bedeutet für ArchitektInnen seit Jahren erhebliche ökonomische Nachteile gegenüber anderen PlanerInnen (planende BaumeisterInnen, technische Planungsbüros), da sie höhere Prämien erbringen müssen und aus geleisteten Versicherungsbeiträgen in das staatliche Pensionssystem während der verpflichtenden Praxiszeit keine Pensionsansprüche bzw. diese erst mit 15 vollen Versicherungsjahren erwerben konnten. Diese nachteilige Situation verschlechterte sich in den letzten zwei Jahren zusätzlich. Neue Berechnungen ergaben, dass ökonomische und demographische bedingte Veränderungen zu einer existentiellen Gefährdung der Sicherung der Pensionen von ArchitektInnen führen können. Die ArchitektInnen bemühten sich daher seit Jahren intensiv um eine Lösung des Problems und strebten eine Überführung der Wohlfahrtseinrichtungen in das FSVG an, in dem auch ApothekerInnen und ÄrztInnen versichert sind. Im Gegensatz zu der in der letzten Zeit ins Gerede gekommenen Pensionsvorsorge der WKO handelt es sich bei den Wohlfahrtseinrichtungen nicht um die „zweite“ Säule, sondern es ist dies die einzige Säule der ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen, also die einzige Absicherung dieser Berufsgruppe im Alter.

Mit der WE-Überführung sollen folgende Probleme gelöst werden:

- Die durch die Wohlfahrtseinrichtungen pensionsversicherten Ziviltechniker erhalten im Gegensatz zu den im staatlichen Pensionssystem Versicherten keinen Bundeszuschuss. Diese Ungleichbehandlung soll durch die Überführung in das Sozialversicherungssystem der selbständig Erwerbstätigen beseitigt werden.
- Der aus der unterschiedlichen Pensionsversicherung resultierende Wettbewerbsnachteil zwischen den Ziviltechnikern und den nach den Bestimmungen des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes pflichtversicherten Planern (Ingenieurbüros, Baumeister) wird beseitigt.

- Schließlich wird das Problem der verlorenen Anwartschaften aus dem gesetzlichen Pensionsversicherungssystem, die sich aus den Zeiten als Angestellter für den Zeitraum der Pflichtpraxis ergeben, gelöst.

Die Überführung der Wohlfahrtseinrichtungen wirkt aber auch einer drohenden Erosion des Berufsstandes der Ziviltechniker entgegen. Zudem wird ein weiterer Schritt in Richtung der vom Nationalrat in mehreren Entschließungen geforderten Harmonisierung des Pensionsversicherungssystems in Österreich gesetzt.

Ziel der Überführung der Wohlfahrtseinrichtungen der Ziviltechniker ist, dass das Vermögen des Pensionsfonds realisiert und bis spätestens 31. Dezember 2013 an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft übertragen wird und der Sterbekassenfonds mit 31. Dezember 2013 aufgelöst und sein Vermögen auf die beitragszahlenden Mitglieder aufgeteilt und ausgezahlt wird.

Terminempfehlungen

Netzwerktreffen
16. + 17.11.2023
 
GAT+