03/07/2014

Sonnwendviertel solidarisch
Am Bauplatz C.02.04 in der Sonnwendgasse, 1100 Wien haben S & S architekten einen Mitbestimmungswohnbau realisiert.

Bauherr:
BWS Gruppe Wien

Architektur:
S & S architekten
Arch. DI Cornelia Schindler
Arch. DI Rudolf Szedenik

Grünraum:
Auböck + Kárász

Partizipationsprozess:
wohnbund:consult

In der GAT-Reihe bauwerk.aktuell werden Architekturproduktionen innerhalb und außerhalb Österreichs präsentiert, die kürzlich fertiggestellt wurden. Bei der Kuratierung werden Projekte von AkteurInnen bzw. ProtagonistInnen mit Bezug zur Steiermark bevorzugt.

03/07/2014

Wohnbau so.vie.so mitbestimmt, Ansicht Süd

Architektur: S & S architekten©: Alexander Schindler

Wohnbau so.vie.so mitbestimmt, Ansicht Nord-West

©: Alexander Schindler

Wohnbau so.vie.so mitbestimmt, Ansicht Nord, Laubengang

©: Alexander Schindler

Wohnbau so.vie.so mitbestimmt, Ansicht West, Hofbaukörper

©: Alexander Schindler

Wohnbau so.vie.so mitbestimmt, Ansicht Süd-West

©: Alexander Schindler

Wohnbau so.vie.so mitbestimmt, Detailausschnitt Balkone

©: Alexander Schindler

Lageplan, Luftbild

©: S & S architekten

Lageplan, Baukörperstellung am Bauplatz

©: S & S architekten

Grundriss Erdgeschoß, Gemeinschaftsräume

©: S & S architekten

Schema Gemeinschaftsräume

©: S & S architekten

Schema Planungsflexibilität

©: S & S architekten

Schema Freiraum

©: S & S architekten

Das Projekt so.vie.so mitbestimmt im Sonnwendviertel, dem neuen Stadtquartier beim Hauptbahnhof Wien, ging aus einem Bauträgerwettbewerb hervor, der im September 2009 vom Bauträger BWS in Kooperation mit S & S architekten Wien gewonnen wurde. Der insgesamt 9.750m2 Gesamtnutzfläche umfassende Bau wurde im März 2012 begonnen und im Dezember 2013 fertiggestellt. Er zeichnet sich durch ein vielfältiges - aus einem straff organisierten Mitbestimmungsprozess hervorgegangenen - Angebot an Wohnungen und Gemeinschaftsräumen aus.

Bebauung
Die Bebauung umfasst drei Baukörper, die - entsprechend den Vorgaben des Flächenwidmungsplanes - zwischen 7 und 9 oberirdische Geschoße aufweisen. Die südliche Zeile ist ein Nord-Süd orientierter Baukörper, der Hofbaukörper ist gegenüber der straßenseitigen Bebauung verschwenkt und bildet durch das dazwischen liegende Stiegenhaus eine akzentuierte Eingangssituation und einen geschützten Teil des Hofes für die eigene Gemeinschaft. Der dritte und höchste Gebäudeteil ist Ost-West orientiert und dem Helmut-Zilk-Park zugewandt. Insgesamt besteht der im Passivhaus-Standard als kompakte Gebäudehülle ausgeführte Komplex aus 111 Miet-Wohnungen und einem Geschäftslokal. Balkone sind thermisch getrennt, die Tragkonstruktion der Laubengänge ist thermisch entkoppelt vor die Gebäudehülle gestellt. Die Gemeinschaftsräume liegen alle in der thermischen Hülle. Sämtliche Lüftungsgeräte sind am Dach positioniert. Die Geräte und Leitungen wurden eingehaust und in die Gestaltung der Dachterrasse, die als gemeinschaftlicher Freiraum konzipiert wurde, mit einbezogen.

Erschließung
Für das Erschließungssystem war ein hoher Grad an Gemeinschaftsbildung durch vertikale und horizontale Vernetzung maßgebend. Die Gebäudeteile sind über zwei Stiegenhäuser und die dazwischen gespannten Laubengänge verbunden. Der Laubengang erhält in jedem Geschoß Erweiterungen in Form von Laubengangbalkonen, die gemeinschaftlich als zusätzlicher, kleinteiliger Freiraum genutzt werden können. Zugleich ermöglicht der offene Laubengang die Blickbeziehung in den Grünraum des Hofes. Das Erschließungssystem der Obergeschoße ist auch im Erdgeschoß erlebbar. An der Nordseite der südlichen Zeile entsteht über die Gartenterrasse eine bauplatzinterne Querung in Ost-West-Richtung, entlang dieser ist im Erdgeschoß die gemeinschaftlichen Nutzungen situiert.

Mitbestimmung
Die Mitbestimmung ist als Top-Down-Prozess für den großvolumigen Wohnbau organisiert. Diese Projekte zielen darauf ab, Menschen, deren vorrangiges Interesse die Befriedigung des Wohnbedürfnisses ist, trotzdem Mitsprache und Mitgestaltungsmöglichkeiten einzuräumen. Die Mitbestimmung ist straff organisiert, sodass der Zeitbedarf für Planung und Bauausführung nicht wesentlich höher ist, als der anonymer Wohnbauten. Durch die Mitbestimmung in der Planung für die Bereiche Wohnen, Gemeinschaftsräume und Freiraum sollte in einem vorgegebenen Rahmen den Wünschen und Bedürfnissen der BewohnerInnen entsprochen werden und gleichzeitig ein „auf-einander-bauen“ in sozialen Nachbarschaftsnetzen möglich werden. Ein wesentlicher Faktor für den nachhaltigen Erfolg dieses Prozesses ist eine zeitlich geänderte Vergabe. Die Interessenten wurden bereits in der Planungsphase Entwurf mit einbezogen, bzw. wurden Wohnungen in dieser Phase „vorvergeben“.

Tragstruktur
Um dem Mitbestimmungsprozess Rechnung zu tragen, wurde ein Tragsystem gewählt, das hohe Flexibilität in Längsrichtung ermöglicht. Die Tragstruktur der südlichen Zeile und des Hofbaukörpers besteht aus tragender Außenwand, tragender Stützenreihe in der Mitte und tragender Außenwand. So entsteht ein Baukörper, den man im Achsmaß von 1,08m beliebig unterteilen kann und der nur durch die Festlegung einer Bauteilsfuge eingeschränkt wird.
Dadurch konnte eine Vielfalt von Grundrissen unterschiedlicher Größe und Konfiguration angeboten werden. Es wurde ein Wohnungskatalog (ca. 60 unterschiedliche Typen) entwickelt, aus dem sich die NutzerInnen ihre Wohnung aussuchen, adaptieren und die gewünschte Lage der Wohnung im Gebäude bekanntgeben konnten. Frühzeitig angemeldete MieterInnen hatten Priorität in der Berücksichtigung der Wohnungsposition. Auch die Größe der privaten Freiräume (thermisch getrennte Balkone) war innerhalb eines festgelegten Rahmens wählbar.
Der Baukörper im Osten ist mit lastabtragenden Scheiben konzipiert. Durch diese Scheibenbauweise bietet der Baukörper ein geringeres Maß an Flexibilität, dennoch waren auch hier unterschiedliche Wohnungskonfigurationen wählbar.

Gemeinschaftsräume
Neben der Mitbestimmungsmöglichkeit bei den Wohnungen wurden in einem parallel laufenden Prozess durch moderierte Workshops die Nutzungsfestlegungen und die Entscheidung für die Ausstattung der Gemeinschaftsräume, sowie Nutzungszuordnungen für den Freiraum getroffen. In weiteren Workshops wurden die Themen Mitbestimmung in der Selbstorganisation, Struktur der Selbstorganisation, Nutzungsvereinbarungen erarbeitet.
Das Angebot an Gemeinschaftsräume besteht aus einem vielfältigen abgestuften System. Kleinere Gemeinschaftsräume in jedem Geschoß sollen unmittelbar wohnergänzende Funktionen übernehmen. Größere Gemeinschaftsräume für umfassendere Aktivitäten mit mehr Personen sind im EG situiert (z.B. Kleinkinderspielraum und Waschküche, Jugendraum, Fahrradwerkstätte, Fahrradraum, etc.). Im 7.OG gibt es eine gut ausgestattete Küche mit vorgelagerter Terrasse, im UG einen großen Veranstaltungsraum mit Anbindung an den gemeinsamen Außenraum.

Freiraum
Auch der Freiraum bildet einen integralen Teil des auf Mitbestimmung beruhenden Gesamtkonzepts der Anlage. Das Angebot im Grünraum, die Positionierung und genaue Ausbildung bestimmter Elemente, etwa der Holzdecks oder der Pflanzbeete und die Auswahl der Bepflanzung wurden gemeinsam mit den Mietern festgelegt. Geschoßweise stehen Laubengangbalkone in unmittelbarer Wohnungsnähe zur Benutzung bereit. Auf dem Dachgarten im 8.OG befinden sich frei angeordnete Pflanzbeete in Sitzhöhe, dazwischen Sitz- und Liegedecks aus Holz. Im 1.UG schließt der gemeinsame Freibereich an den Gemeinschaftsraum an. Der Garten steigt als geneigte Wiese – Senkgarten – und über eine Rampe bis auf Erdgeschoßniveau an und verbindet die im Bereich des Laubengangs vorgelagerte Gemeinschaftsterrasse mit dem tiefer liegenden Niveau.
Bauplatzübergreifend, in größerer Distanz liegen Spielplatz und Parklandschaft, die gemeinschaftliche Nutzung über den Bauplatz hinaus ermöglichen.

Selbstorganisation
Der letzte Teil der Mitbestimmung umfasste den Prozess zur Selbstorganisation. In diesem Prozess werden die Spielregeln zwischen den Bewohnern und der Hausverwaltung einerseits und die Regeln des Zusammenlebens unter den Bewohnern andererseits definiert. Im Projekt so.vie.so wurde ca. ein halbes Jahr vor Besiedelung der erste BewohnerInnenbeirat gewählt.



Mitbestimmung versus Selbstbestimmung _ Anmerkung der Redaktion

Mitbestimmung und Selbstbestimmung unterscheiden sich grundsätzlich: Während sich Mitbestimmung auf ein schon fertiges Wohnkonzept bezieht, in dem höchstens noch private Wohneinheiten und Gemeinschaftsbereiche gestaltbar sind, beinhaltet Selbstbestimmung einen selbstorganisierten demokratischen Prozess von der Grundstücksfindung durch eine Gruppe von Menschen  mit ähnlichen Interessen (Baugruppe) über den gemeinsamen Planungsprozess bis zum Zusammenleben. (aus W:A:B, Fachbericht Baugruppen, Teil A, S. 9)


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