13/02/2024

Gesamte Fördermittel im ersten Call: 1,3 Millionen Euro
Max. förderbare Summe: 150.000 Euro für Revitalisierung/ Sanierung/ Um- und Weiterbau in Orts- und Stadtkernen
Förderart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 65% der max. förderbaren Summe
Start/Ende des Fördercalls: 15. Februar 2024 - 17. Mai 2024

Antragstellung ab 15.2.: https://www.ama.at/dfp/home

13/02/2024

Fußboden der sanierten Tabakfabrik Fürstenfeld, 2024

©: Sigrid Verhovsek

Präsentation Fördercall Ortskernsanierung, Tabakfabrik Fürstenfeld 2024: SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz, Landesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP), Architekt Friedrich Ohnewein

©: Sigrid Verhovsek

Sanierter Innenhof Tabakfabrik Fürstenfeld, 2024

©: Sigrid Verhovsek

Man könnte meinen, im Innenhof der Fürstenfelder Tabakfabrik versucht eine kleine Journalistengruppe, „Vom Winde verweht“ nachzuspielen: Das Wetter am Freitag, den 9. Februar 2024, ist ein wenig stürmisch. Tatsächlich warten wir (außer auf den Frühling) auf die Präsentation der neuen Orts- und Stadtkernförderung, zu der Landesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP) und SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz geladen haben.

Dass das Pressegespräch gerade hier stattfindet, ist beileibe kein Zufall: Dank der Initiative des in Sachen Renovierung und Sanierung erfahrenen Architekten Friedrich Ohnewein, der uns als sichtlich stolzer Gastgeber auch durch das Gebäude führt, ist das Projekt Tabakfabrik nach über 10 Jahren Konzeption, Planung und Umbau nun ein Paradebeispiel für eine gelungene Umsetzung von Wohnen in den Obergeschossen und einer belebten Erdgeschosszone, und das in einem denkmalgeschützten Gebäudekonglomerat mitten im Ortskern von Fürstenfeld. Bauabschnitt 4 und die Kegelbahn sind noch im „Finish“, aber der Rundgang durch das Hauptgebäude zeigt, welch hohe Qualität hier bewahrt wurde und sich durch visionären Mut und respektvollem Umgang potenzieren konnte, statt, wie leider so oft, durch Einzelinteressen und das Schielen auf Gewinnmaximierung zerstört zu werden.

Auch die Belebung der Erdgeschosszone ist hier gelungen, über 10 verschiedene Ärzte und Therapeuten haben sich bereits angesiedelt und es in ein florierendes, sich gegenseitig ergänzendes Ärztezentrum verwandelt, wie man am Gewusel im dreiseitig verglasten Erdgeschoss ablesen kann.

Gerade an dieser sichtbaren Lebendigkeit mangelt es derzeit aber in den Erdgeschosszonen vieler Ortskerne, vor allem in ausgeprägt ländlichen Gebieten: Immer mehr kleine Läden, Nahversorger und Geschäfte (müssen?) schließen, und ein Flanieren entlang von verlassenen, oftmals mit diversen alten Plakaten verklebten Schaufenstern ist deprimierend: Auslagen stehen räumlich zwischen öffentlich und privat, bilden eine eigene Zone in der Innenwand des kommunalen Außenraums, die zu verbinden oder zu trennen vermag.

Eine langweilige Erdgeschosszone bedeutet eine langweilige Straße, und das heißt, die Fußgängerfrequenz nimmt ab. Da die Natur kein Vakuum kennt, macht sich der Autoverkehr noch breiter, und dominiert kampflos das Ortsgeschehen, während an den Rändern die Zersiedelungen und Flächenversiegelung munter fortschreitet.

Viele leere zentrale Geschäftsflächen im Kerngebiet sind dem Desinteresse der Eigentümer:innen oder auch Miet- und Erbschaftsstreitigkeiten geschuldet. In den meisten Fällen mangelt es aber einfach am nötigen Kapital, um im Rahmen einer gewissen Rentabilität die alte und oft sehr sanierungsbedürftigen Bestände in den Ortskernen wieder so herzurichten, dass sie heutigen Ansprüche genügen, ästhetisch, funktionell, normgerecht, barrierefrei...

Im viel zitierten Dschungel der österreichischen Förderlandschaft (gibt es Erfahrungen aus anderen Ländern? – wenn ja, bitte unterhalb des Artikels posten!) fand sich bislang jedoch keine Unterstützung für die Sanierung und Revitalisierung gerade dieser Erdgeschosszonen.

Genau dieser Lückenschluss in Form der neuen Orts- und Stadtkernförderung wurde nun von Schmiedtbauer und Schwarz gemeinsam präsentiert.

Aus EU-Mitteln für „Ländliche Entwicklung“ werden 1,3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um Erdgeschosse in leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Bestandsgebäuden in Orts- und Stadtkernen zu sanieren. Dabei werden „nur“ bauliche Maßnahmen gefördert, nicht jedoch Einrichtungen oder Ähnliches.

Beantragen können Gemeinden, natürliche oder juristische Personen wie auch eingetragene Personengesellschaften – allerdings müssen die Förderwerber:innen die sanierten Räumlichkeiten zumindest die ersten fünf Jahre selbst nutzen, bei Vermietung muss die Förderung zurückgezahlt werden.

Da die Antragstellung über die digitale Förderplattform der AgrarMarkt Austria (AMA) läuft, ist anzunehmen, dass sie auch über die Kriterien der Vergabe wachen: Hier wird das öffentliche Interesse -–Bauten im öffentlichen Eigentum, regionaltypische und baukulturell wertvolle Gebäude, Nutzungen für Daseinsfürsorge – als im Vordergrund stehend kommuniziert. (Die Einschränkung auf „ländliche Gebiete“, d. h. auf Gemeinden mit weniger als  30.000 Einwohner:innen, trifft in der Steiermark nur Graz, selbst Leoben als zweitgrößte Stadt zählt derzeit etwa 25.000 Einwohner:innen.)

Die förderfähigen Kosten sind mit maximal 150.000 € netto begrenzt, davon können 65% als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert werden – d. h.. Max. 97.500 €.

Zusätzlich ist die neue Förderung (gut) kombinierbar: Zum Beispiel können parallel Mittel aus der Ortskern-Sanierungsoffensive (für Gemeinden), der Umfassenden Sanierung (für Wohneinheiten im Obergeschoss?), dem Fördertopf für Verwendung ökologischer Baustoffe, oder aus dem Revitalisierungsfonds ebenfalls zum Zug kommen.

Der (erste) Call startet am 15. Februar 2024 und ist bis zum 17. Mai 2024 offen – bei annähernder Vollförderung gehen sich also etwa 14 Projekte aus. Man kann somit gespannt auf den Wettlauf sein, am Bedarf an dieser Förderung ist jedenfalls nicht zu zweifeln.

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