11/03/2024

Der Architekturberuf setzt eine umfassende Ausbildung voraus. Qualität und Inhalt der Architekturausbildung müssen Garant sein, den Architek:innen Beruf in Österreich auch in Zukunft ohne zusätzliche Hürden wählen zu können. Daher setzen Kammervertreter:innen auf einen interaktiven Wissenstransfer, um Architekturstudierende besser auf die Arbeitskultur vorzubereiten.

Ulrike Schartner ist Architektin und Gründerin des Architekturbüros gaupenraub+/-. Sie ist Vorsitzende des Ausschusses Wohnbau und Leistbarkeit in der Kammer der Ziviltechniker:innen. Wien. Niederösterreich. Burgenland.

11/03/2024

Campus WU: das Library & Learning Zaha Hadid

©: Redaktion GAT

Die Lehre ist frei, das ist gut so – und kann dann doch zu unterschiedlichen Erwartungshaltungen führen. Studierende kämpfen sich jahrelang durchs Architekturstudium, im guten Glauben, sich dort das notwendige fachliche Wissen abzuholen; Arbeitgeber:innen in Architekturbüros freuen sich auf junge, bestens ausgebildete Mitarbeiter:innen.

Dann kommt der Arbeitsalltag, und mit ihm die Evaluierung von mitgebrachtem studentischem Wissen. Dieses erscheint vielen Arbeitgeber:innen dann doch teilweise mangelhaft, vor allem, wenn es um den Hochbau und Baudetails geht – Basiswissen, das täglich benötigt wird.

Man kann einwenden, dass sich die neuen Mitarbeiter:innen nach dem Studium im Büro ja weitere Kenntnisse aneignen werden. Falls das Berufsziel Architekt:in ist, kann nach diesen (Lehr-)Jahren die Ziviltechniker:innenprüfung abgelegt und eine Befugnis zur selbstständigen Berufsausübung erlangt werden. Diese Befugnis bezieht sich aber auf alle Inhalte der im Studium angebotenen und positiv bestandenen Lehrveranstaltungen. Die darin erworbenen Fähigkeiten werden als gegeben vorausgesetzt und nicht nochmals abgeprüft. Man wird für befähigt erklärt, ist für seine beruflichen Leistungen verantwortlich und auch haftbar.
 
Was aber, wenn Lehrveranstaltungen wie zum Beispiel Hochbau, die zum Grundwissen Architekturschaffender zählen, ausgedünnt oder durch ganz andere Lehrinhalte ersetzt werden? Verlieren Architekt:innen dann die Befugnis, Hochbaupläne zu erstellen? Oder müssen Berufsanwärter:innen nach fünf Jahren Studium Kurse belegen, um Grundwissen zu erlangen?
 
Theoretisch könnte die Kammer das Ziviltechniker:innen-Gesetz ändern und solche „Ergänzungskurse" anbieten, doch das wäre kontraproduktiv: Fünf Jahre Studium sind genug. Studierende sollten die Gewissheit haben, dass im Architekturstudium inhaltlich alle relevanten Kenntnisse vermittelt wurden, die in weiterer Folge für die Anmeldung zur ZT-Prüfung berechtigen.
 
Daher bauen Kammervertreter:innen auf einen Dialog mit Universitäten und Fachhochschulen, um sie für diese Problematik zu sensibilisieren. Gerade internationale Professor:innen sind über österreichische Berufsvoraussetzungen oft nicht informiert und nehmen darauf in der Lehre auch nicht unbedingt Rücksicht. Qualität und Inhalt der Architekturausbildung müssen aber Garant dafür bleiben, den Architekt:innenberuf in Österreich auch in Zukunft ohne zusätzliche Hürden wählen zu können.

Dieser Beitrag stammt aus dem Newsletter der IG Architektur, aus den GAT seit 2024 im Rahmen einer Kooperation Texte veröffentlicht.

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