06/06/2014

Dipl.-Arch. Heinz Schöttli leitete vom 1. September 2010 bis 31. Juli 2012 das Stadtplanungsamt Graz

06/06/2014

Gericht bestätigt Entlassung des Ex-Planungschefs der Stadt Graz

Am 1. August 2012 wurde der damalige Leiter des Grazer Stadtplanungsamtes, Dipl.-Arch. Heinz Schöttli, auf Grund des Verdachts von Korruption fristlos entlassen. Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl und Magistratsdirektor Mag. Martin Haidvogl hatten sofort nach Bekanntwerden von mehrfachen Dienstpflichtverletzungen diese Konsequenz gezogen und das Beschäftigungsverhältnis, das erst knapp zwei Jahre zuvor mit dem Schweizer Architekten abgeschlossen worden war, beendet. Gegen die Entlassung hat Heinz Schöttli geklagt.

Nunmehr hat das Arbeits- und Sozialgericht die Klage abgewiesen und die Entlassung bestätigt. Im Gerichtsverfahren wurden aus einer Reihe möglicher dienstrechtlicher Verfehlungen im Besonderen Verfehlungen im Zusammenhang mit zwei Bauvorhaben untersucht: Zum einen ging es dabei um die Forderung und Entgegennahme eines Darlehens von einem im Bauverfahren involvierten Architekten und das Ersetzen eines Amtsgutachtens durch ein unrichtiges, vorgeblich vom Stadtplanungschef erstellten Gutachtens, welches von diesem in Wahrheit rechtswidrig bei einem Privatsachverständigen in Auftrag gegeben worden war. Zum anderen stand die Bürgschaft eines Bauwerbers für ein Bankdarlehen an Schöttli in der Höhe von 65.000 Euro im Visier der gerichtlichen Untersuchungen.

In dem 37 Seiten umfassenden Urteil stellt das Gericht unter anderem fest, dass der ehemalige Stadtplanungschef nicht nur verpflichtet gewesen wäre, seine Voreingenommenheit im Bauverfahren aufzuzeigen, sondern auch mit der Beauftragung eines zweiten externen Gutachtens ohne rechtliche Gründe und mit der Entfernung des Amtsgutachtens ein schweres Dienstvergehen begangen hat und bezeichnet dieses als „Methode, um seine Rückzahlungsverpflichtung zu untergraben“. Das Gericht stellte fest, dass „der Kläger mehrfach pflichtwidrig nach und nach Vorteile annahm“ und weiters heißt es: „Das Vorgehen des Klägers ist ungeachtet des Ausgangs des strafgerichtlichen Verfahrens als Bestechung gem. § 304 StGB zu qualifizieren, da er für die dargestellten Vorteile, wozu auch die Untergrabung der moralischen Rückforderbarkeit gehört, pflichtwillig die ihm übertragenen spezifischen Amtsgeschäfte als Leiter des Stadtplanungsamtes vornahm, wobei er vorsätzlich handelte“.

Weiters stellte das Gericht fest, dass Schöttli gegen das unabdingbare Interesse der Stadt an einer korruptionsfreien Amtsführung „mehrfach verstoßen und seine Pflicht der Wahrung der Interessen seiner Arbeitgeberin, die auch die Notwendigkeit umfasst, seine eigenen wirtschaftlichen Interessen hintanzustellen, mehrfach gröblich verletzt [hat]. Die Massivität und die mehrfache Begehung der Dienstpflichtverletzungen hat das Vertrauen der Beklagten in den Kläger nachvollziehbar zerrüttet und die festgestellte Form der Korruption war unter Anlegung eines objektiven Maßstabes nach der Verkehrsauffassung dem Ansehen und dem Interesse der Beklagten abträglich und nicht geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben als Amtsleiter aufrecht zu erhalten. Dass die Beklagte, die zur Einhaltung der Gesetze verpflichtet ist und der das Verhalten des Klägers zuzurechnen ist, angesichts ihres Wissens in die Vorteilsannahme nicht mit gelinderen Maßnahmen das Auslangen finden hätte dürfen, ist offensichtlich, gleichwie es ihr nicht zumutbar war, nur mit einer Kündigung vorzugehen.“

Das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtsachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht ist nicht rechtskräftig, die strafgerichtlichen Untersuchungen dauern noch an. „Auch wenn wir nie Zweifel an unserer damaligen  Entscheidung hatten“, so Bürgermeister Mag. Nagl und Magistratsdirektor Mag. Haidvogl unisono, „so sehen wir uns doch durch die stringenten und klaren  Formulierungen im jetzigen Urteil vollinhaltlich bestätigt.“
„Es war für uns sehr erschütternd, feststellen zu müssen, einen zur Korruption neigenden Stadtplanungschef eingestellt zu haben“, ergänzt der Magistratsdirektor. „Es war uns aber damals wie heute wichtig, unmissverständlich zu zeigen, dass Korruption in Graz keinen Platz haben kann.“

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