Das Land Steiermark fördert auch 2021 wieder Projekte in Entwicklungsländern und entwicklungspolitische Bildungsarbeit in der Steiermark. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Gruppen und nicht gewinnorientierte Organisationen. Weiters wird die Unterstützung von Freiwilligeneinsätzen junger Menschen in Entwicklungsländern fortgesetzt.
EZA-Förderungsbereiche 2021
- Projekte in Ländern des globalen Südens (Entwicklungsländer)
(Details entnehmen Sie dem Beigelegten CALL)
(A) Kleinprojekte (Förderungen bis 2.500 Euro)
Einreichfrist: 1. Februar 2021 – 31. Oktober 2021
(B) Einzelprojekte (Förderungen ab 2.501 Euro)
Einreichfrist: 1. Februar 2021 – 31. März 2021
Pro Antragsteller kann max. ein Förderungsantrag im Einreichzeitraum gestellt werden.
- Entwicklungspolitische Bildung in der Steiermark
(Details entnehmen Sie dem Beigelegten CALL)
(A) Kleinprojekte (Förderungen bis 2.500 Euro)
Einreichfrist: 1. Februar 2021 – 31. Oktober 2021
(B) Einzelprojekte (Förderungen ab 2.501 Euro)
Einreichfrist: 1. Februar 2021 – 31. März 2021
- Freiwilligeneinsätze in Entwicklungsländern (Volontariate)
(Details entnehmen Sie dem Beigelegten CALL)
Einreichfrist: 1. Februar 2021 – 31. Oktober 2021
Alle Details dazu siehe Anhänge.
KONTAKT
Bei Fragen steht die Referentin für Entwicklungszusammenarbeit, Frau Maria Elßer, MA unter 0316 877-5518 zur Verfügung.