10/02/2022

4 Nominierunen aus Stadt und Land für die Grazer-Altstadtsachverständigenkommision sollen in der kommenden Woche bestätigt werden.

10/02/2022

Altstadtpanorama Graz, UNESCO Welt-Kulturerbe

©: Redaktion GAT

Lebendige Stadträume der Altstadt, Hauptplatz Ecke Sporgasse

©: Redaktion GAT

Lebendige Stadt- und Straßenräume durch Sanierung, Rekonstruktion und Neubau, Lendkai Höhe Kunsthaus

©: Redaktion GAT

Die Neubesetzung der Grazer-Altstadtsachverständigenkommission stand seit Oktober 2021 aus. Kommende Woche Mittwoch, den 17.2.2022, werden den Gemeinderäten drei Vorschläge zur Nachbesetzung der von der Stadt Graz entsandten Kommissionsmitglieder vorgestellt. Das Land Steiermark nominiert ebenfalls ein neues Kommissionsmitglied.

Mit DI Sophia Walk, Mag. Christoph Breser und Mag. Eva Tangl kommen von Seiten der Stadt Graz erfahrene, forschende und junge Historiker*innen in die Kommission. Interessant ist zum Beispiel, dass sich Sophia Walk für den Erhalt von Gebäuden der Grazer Schule bisher ebenso stark gemacht hat, wie sie gemeinsam mit Professor Anselm Wagner und Studierenden der TU Graz den Grazer Architekturführer 2019 neu konzipiert und gestaltet hat. Auch Christoph Breser forscht seit langem an der TU Graz und der Universität Innsbruck zu historischen Altstadtensemblen und deren Transformation. Praxiskompetenz soll Eva Tangl in die Kommission einbringen. Sie ist als Stellvertreterin der Bauleitung hauptverantwortlich für die Sanierung des Wiener Parlamentsgebäudes. 

DI Sabine Christian, nominiert durch Land Steiermark, sieht im Gespräch mit gat.st zwar „viel intensive Arbeit mit Konfliktpotenzial“ durch die neue Aufgabe auf sich zukommen, betont aber, „dass bei wirklicher Hochachtung des Kulturerbes, eine zeitgemäße Weiterentwicklung nicht gebremst werden darf. Schließlich wäre das großartige Stadtensemble der Altstadt heute auch nicht so, wenn es nicht immer wieder verändert worden wäre.“ 
„Eine 1:1 Rekonstruktion ist meist eine Sackgasse“, positioniert sie sich. Sie möchte in ihrer neuen Rolle Gebäude als Teil der Stadtplanung, aber auch des sozialen Stadtraums in den Vordergrund stellen. Über 20 Jahre war Christian Stadtbaudirektorin in Kapfenberg und Mitglied im Beirat für Baukultur des BMOEKS. Sie ist mit fachlichen wie politischen Prozessen gut vertraut. „Es geht mir nicht darum, tote Gebäude zu schützen, aber sicher darum, Lebensqualität und kulturelles Erbe zu erhalten.“ Laut Sabine Christian, weisen auch die anderen Neunominierungen in eine ähnliche Richtung. Architekt*innen empfiehlt sie, „in der Planung möglichst früh Voranfragen an die Kommission zu stellen“.

Die ASVK wird bei jeder baulichen Veränderung innerhalb der ausgewiesenen Schutzzonen zu einem Gutachten herangezogen. Jedes Mitglied der ASVK ist fast wöchentlich mit einem neuen Gutachten beschäftigt. Nicht immer sind das ganze Gebäude. Auch Freiflächen und Werbeschilder fallen z.B. in den Bereich der ASVK.  

Erwartungen werden an die Kommission vor allen Dingen von Seiten der Architekt*innen und Planer*innen gestellt, die mit den Rahmenbedingungen der Altstadtschutzzone umzugehen haben. Einige von ihnen wünschen sich mehr Gesprächsbereitschaft der ASVK und einen konstruktiveren Diskurs bezüglich Neuplanungen innerhalb der Schutzzone. Andere sehen oftmals den historischen Bau- und Gebietscharakter nicht ausreichend gewürdigt und geschützt. 

Problemstellungen, die in Zukunft durch die ASVK weiterhin begutachtet werden sollen sind, laut Homepage der Abteilung 9 des Landes Steiermark, die Verdichtung der Baumassen auf ein im Flächenwidmungsplan erlaubtes Höchstmaß, die Bebauung noch vorhandener Restflächen und Baulücken, der Abbruch von nicht mehr wirtschaftlicher Bausubstanz, die Verbauung von Innenhöfen und private Einbauten in den öffentlichen Straßenraum.

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Was und wer die ASVK ist:

Die Grazer-Altstadtsachverständigenkommission (ASVK) ist, laut Homepage der Abteilung 9 Land Steiermark, ein Kollegialorgan, das aus 8 Mitgliedern, 8 Ersatzmitgliedern und 2 beratenden Juristen besteht, die von der Stmk. Landesregierung für die Dauer von 5 Jahren bestellt werden. Eine Wiederbestellung ist möglich. Ihre Zusammensetzung resultiert aus den von einzelnen Entsendungsorganisationen in freier Entscheidung nominierten Vertretern. Der/die Vorsitzende und Stellvertreter werden von den Kommissionsmitgliedern gewählt.

Die ASVK ist ein Gutachtergremium, das im Bauverfahren innerhalb der Schutzzonen nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 (GAEG) gehört werden muss, da sonst der Baubescheid mit Nichtigkeit bedroht werden kann. 

Aufgabe der ASVK ist es, durch eine kontinuierliche Gutachterpraxis das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen, qualitätsvollen und professionellen Planung in den Schutzzonen, unabhängig von der Größe der Projekte, zu schärfen.

Zusammensetzung der ASVK bisher:  

Nominiert durch Land Steiermark:                                         
- Arch.in Dipl.-Ing.in Bettina ZEPP/ Vorsitz-Stellvertretung
- Arch. Dipl.-Ing. Elemer PLODER/ Ersatzmitglied            
- Arch.in Dipl.-Ing.in Danijela GOJIC/ Mitglied
- RA Dr. Peter KAMMERLANDER/ Mitglied
- Mag.a Dr.in Eva Maria TSCHERNER/ Ersatzmitglied

Nominiert durch Stadt Graz:       
- Arch. Dipl.-Ing. Alfred BRAMBERGER/ Vorsitz

Nominiert durch die Architekturfakultät der TU Graz:
- Assoc. Prof. DI Dr. techn. Andreas LECHNER/ Mitglied
- Ass. Prof. DI Dr. Armin STOCKER/ Ersatzmitglied

Nominiert durch die Geisteswissenschaftliche Fakultät der Uni Graz:
- Dipl.-Ing.in Birgit ANDROSCHIN, MA./ Mitglied
- Valerie SORAN, BA. MA./ Ersatzmitglied

Nominiert durch die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten: 
- Arch. Dipl.-Ing. Peter REITMAYR/ Mitglied
- Arch.in Dipl.-Ing.in Marion WICHER/ Ersatzmitglied

Nominiert durch Wirtschaftskammer Steiermark: 
- Bmstr. Arch. Dipl.-Ing. Dietmar Franz KOCH/ Mitglied
- Bmstr. Arch. Dipl.-Ing. Jörg JANDL/ Ersatzmitglied

____________ Siehe auch: https://www.kultur.steiermark.at/cms/ziel/129553719/DE/

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